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Neckar

Der Sportfischer Verein Ludwigsburg ist Mitglied im Hegebereich VII des Neckars. Die Angelstrecke des Hegebereichs VII beginnt am „Alten Neckar“ am Unterwasser des Wehres in Freiberg. Doch Vorsicht, der zum „Alten Neckar“ parallel verlaufende Schifffahrtskanal gehört nicht zum Hegebereich VII und darf mit einer Angelerlaubnis des Hegebereichs VII nicht befischt werden. Die Gewässerstrecke des Hegebereichs VII endet in Besigheim an der Schleuse (Oberwasser). Der „Alte Neckar“ auf Freiberger/ Ingersheimer Markung ist teilweise als äußerst schützenwertes Gebiet ausgewiesen. Der schiffbare Neckar (ab Pleidelsheim) gilt als Bundeswasserstraße und unterliegt deshalb den, für Schifffahrtsstraßen geltenden Bestimmungen. Etwaige Sonderbestimmungen sind auf der Angelerlaubnis des Hegebereichs VII aufgeführt.

 

Besonderheiten

Die richtigen Worte für den Neckar zu finden, gestaltet sich schwierig. Eines kann jedoch mit Sicherheit festgehalten werden, der Fluss ist über die Jahre hinweg extrem launisch geworden. Der extreme Populationsanstieg der Schwarzmeergrundel hat das gezielte Angeln auf verschiedene Fischarten in den letzten Jahren zusätzlich weiter erschwert. Allerdings gibt es auch immer wieder Phasen und Perioden in denen wirklich herausragende Fänge am Neckar möglich sind. Wir wünschen in jedem Falle viel Geduld und Durchhaltevermögen. Der „Alte Neckar“ besitzt eine Gewässertiefe von ca. 30 cm bis ca. 2 Meter. Die Fließgeschwindigkeit ist bei normalem Wasserstand langsam bis stehend. Der Schifffahrtskanal ist zwischen 3 und 5 Meter tief und die Strömung je nach Wasserstand und Schleusungen der Schifffahrtleicht fließend bis stark strömend. Neben einem dichten Weißfischbestand, hat der Neckar einen guten Karpfen-, Zander- und Wallerbestand. Das Angeln mit der Spinnrute wird häufig praktiziert. Etwaige weitergehende Bestimmungen sind auf der Angelerlaubnis des Hegebereichs VII aufgeführt.

Parken

Da die Neckarstrecke des Hegebereichs VII durch mehrere Kommunen fließt, sind Anfahrtswege und Parkmöglichkeiten unterschiedlich geregelt. Oftmals ist das Befahren der Wege möglich, aber das Beparken ist verboten. Beim Angeln am Neckar ist generell darauf zu achten, dass wirklich nur dafür freigegebene Wege befahren und beparkt werden. In den vergangenen Jahren gab es viel Ärger und es wurden durch die Kontrollorgane phasenweise Bußgelder gegen Angler erhoben. Achtet also bitte, dass Ihr Euch hinsichtlich des Parkens gut informiert.

Navigation über Google Maps

Aufgrund der langen Neckarstrecke können wir Euch keine Informationen zu Parkplätzen geben. Dennoch haben wir den Beginn und das Ende unserer Strecke auf Google Maps markiert.