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Verwendung von Futterbooten

Liebe Vereinsmitglieder,

aus, leider mehrfach gegeben Anlass, insbesondere am Monrepos See, sind diese Zeilen erforderlich.

In letzter Zeit wird von einigen wenigen Anglern die Karpfenmontage mit dem Futterboot vermehrt an fangträchtigen Stellen ausgelegt, ohne an den Drill und damit den Fisch zu denken. Die Karpfen werden von der Anbissstelle, die häufig in einer Entfernung von deutlich über 100 Metern liegt, herangepumpt. Dies geschieht mit einer hohen Dynamik, weil die Gefahr besteht, dass der Fisch in ein Hindernis zieht und dort unweigerlich ausschlitzt oder die Montage abreißt. Beides ist mit Rücksicht auf die Kreatur nicht hinnehmbar, wenngleich bei Angelstellen in normaler Wurfdistanz nicht auszuschließen. Die Gefahr, dass so etwas passiert, ist aber bei normaler Wurfdistanz deutlich geringer. Ebenso wurde mehrfach beobachtet, dass die Karpfenmontage direkt in, ins Wasser gefallene Bäume oder Büsche gelegt wurde. Auch das ist aus den vorgenannten Gründen nicht hinnehmbar.

Ein weiterer Aspekt ist, dass bei, in derart großer Entfernung ausgelegten Montagen, die Beeinträchtigung anderer Angler vorprogrammiert ist. Die gehakten Fische sammeln beim Drill die Montagen der Angler an den benachbarten Angelstellen ein, und verhindern deren Fangerfolg. Das ist als sehr egoistisch und wenig kameradschaftlich zu bewerten. Auch hier wird nicht verkannt, dass bei Bissen in normaler Wurfdistanz solche Vorfälle auch passieren können, aber die Gefahr ist hierbei deutlich geringer.

Auch das diagonale Ablegen der Köder mit dem Futterboot ist eine enormen Behinderung anderer Angler, und deshalb zu unterlassen. Hier ein Auszug aus der aktuellen Gewässerordnung:

Beim Angeln auf große Entfernungen z. B. Karpfen- bzw. Wallerangeln muss der Grundsatz sein: Die Gewässer sollen für alle Mitglieder trotzdem befischbar bleiben. Der Angelplatz muss so gewählt werden das der kürzeste Weg zur Angelstelle gegeben ist. Hilfsmittel zum Ausbringen von Angelgeräten dürfen nur so weit verwendet werden, wie sie andere Angler nicht behindern. Ein sicheres Anlanden der Fische muss in jedem Fall gewährleistet sein. 

Die obenstehenden Ausführungen beschreiben also ein Verhalten, das durch die Gewässerordnung sowieso untersagt ist. Der Angelplatz muss so gewählt werden das der kürzeste Weg zur Angelstelle gegeben ist, das heißt im Klartext, dass über die Seemitte hinaus nicht geangelt werden darf.

Wir verurteilen den Einsatz von Futterbooten nicht generell, erwarten aber in Zukunft, dass dieser im Rahmen der geltenden Gewässerordnung erfolgt. Unsere Gewässerwarte sind angewiesen, Verstöße zu dokumentieren und der Vereinsführung zu berichten. Wir appellieren an die Vernunft, da ansonsten mit einem generellen Verbot von Futterbooten, zumindest am Monrepos See zu rechnen ist. Wir wollen zwar nicht wegen dem Fehlverhalten einiger weniger Angler diesen Schritt tun, wenn sich aber die Handhabung der Futterboote nicht ändert, bleibt uns aus den beschriebenen Gründen nur das Verbot der Futterboote übrig. Diese Maßnahme würde dann  auch leider die Angler treffen, die das Futterboot, konform der Gewässerordnung einsetzen.

Um den Vergleich mit dem Fußball zu ziehen, dieses Schreiben ist als gelbe Karte zu sehen. Sollte es weitere Vorfälle geben, müsste bereits bei der anstehenden Änderung der Gewässerordnung, ein entsprechendes Verbot ausgesprochen werden.